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Brandschutz im Treppenhaus: Wertvolle Tipps, die im Ernstfall Leben retten

Brandschutz im Treppenhaus

Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mieterinnen und Mieter ist uns ein großes Anliegen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie sich in unseren Häusern nicht nur zu Hause fühlen, sondern sie Ihnen und Ihren Familien auch die größtmögliche Sicherheit bieten. Nicht nur in der eigenen Wohnung möchten sich Mieter wohlfühlen.

Für viele zählt auch der Hausflur und das Treppenhaus zur Wohlfühlzone. Mit Bildern an den Wänden und Schmuck an den Wohnungstüren wird dieser Bereich gern verschönert. Auch Pflanzen, Regale und Schuhschränke gehören in vielen Häusern zum gängigen Bild. Keine Frage: Ein schönes Ambiente tut allen Menschen gut! Aber ist auch die Sicherheit für die Bewohner damit noch gewährleistet?

Das Treppenhaus ist in der Regel der erste Flucht- und Rettungsweg, wenn in einem Gebäude ein Feuer ausbricht. Daher gilt: Die Fluchtwege müssen frei sein. In einem Ernstfall müssen sich die Bewohnerinnen und Bewohner so schnell wie möglich ungehindert ins Freie retten können. Jedem ist klar, dass Löscharbeiten nicht behindert werden dürfen. Die Feuerwehr muss so schnell wie möglich zum Brandherd kommen. Wenige Sekunden können zwischen Rettung und Zerstörung entscheidend sein, die Notfalldienste sind also darauf angewiesen, dass der Hausflur und das Treppenhaus passierbar sind. In einem Ernstfall können Schuhe, Regale, Garderoben, Blumen oder Regenschirme ein Treppenhaus unbenutzbar machen oder Menschen zu Fall bringen. Brennbare Gegenstände oder Materialien sind leicht entflammbar und können einen schwarzen, beißenden Rauch entwickeln, der das Treppenhaus unpassierbar machen kann. Wird eine Trage zur Rettung eines Menschen benötigt, braucht diese erheblich mehr Platz als eine einzelne Person. Daher sollte das Treppenhaus möglichst frei von Gegenständen sein und brennbare Materialien ganz entfernt oder auf ein Minimum reduziert sein.

Brandschutz im Treppenhaus

 

Wir alle tragen Verantwortung

Laut Gesetz muss der Vermieter nicht nur Sorge dafür tragen, dass in einem Ernstfall die Rettung von Menschen und Tieren nicht behindert wird, er kann dafür auch haftbar gemacht werden. Daher haben wir diese Thematik in unserer Hausordnung festgelegt. Mit der Unterschrift unter ihrem Mietvertrag verpflichten sich alle unsere Mieterinnen und Mieter dazu, diese einzuhalten. Auch durch entsprechende Aushänge in unseren Häusern machen wir immer wieder auf dieses Thema aufmerksam, um unserer Verantwortung gerecht zu werden.

Eins steht fest: Die größtmögliche Sicherheit für uns alle können wir nur gemeinsam erreichen. Helfen Sie mit. Niemand möchte dafür verantwortlich sein, dass ein anderer Mensch in einem Ernstfall zu Schaden kommt. Machen Sie sich bewusst: Es könnte auch Sie oder Ihre Familie betreffen. Bitte inspizieren Sie daher Ihren Flur oder Ihr Treppenhaus und räumen Sie eventuell dort abgestellte Gegenstände in Ihre Wohnung oder Ihren Kellerraum. Entfernen Sie auch leicht brennbare Dekorationen oder Bilder – denken Sie daran: Es könnte Leben retten!