Häufige Fragen: Diese Fragen werden uns oft gestellt
Wer kann eine Wohnung bei der Bauhilfe anmieten?
Grundsätzlich kann jeder, der laut Gesetz dazu berechtigt ist, einen Mietvertrag zu unterzeichnen, ein Mietverhältnis mit der Bauhilfe eingehen.
Welche Unterlagen werden zur Angebotsbearbeitung benötigt?
Welche Unterlagen werden zur Angebotsbearbeitung benötigt?
- Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate oder Kopie des Arbeitsvertrages und der ersten Abrechnung, Renten- / Grundsicherungsbescheid, Nachweis Unterhaltszahlung oder –anspruch, Bescheid des Jobcenters mit Umzugszustimmung, Einkommens-Gesamtsumme (netto) aller Haushaltsmitglieder
- Wohnberechtigungsschein aus Rheinland-Pfalz – nur bei öffentlich geförderten Wohnungen (dieser ist keine Voraussetzung für eine Bearbeitung)
- Personalausweis
- Aufenthaltsgenehmigung für nicht EU-Bürger
Bitte fügen Sie die jeweiligen Kopien bei! Eine Bearbeitung ohne diese Angaben ist nicht möglich.
Verlangt die Bauhilfe Provision für die Vermietung einer Wohnung?
Nein, Sie müssen keine Provision bezahlen.
Wie hoch ist die Kaution für eine Wohnung?
Sie müssen eine Kaution in Höhe von drei Nettokaltmieten hinterlegen.
Ich habe ein Angebot erhalten, dieses sagt mir aber nicht zu. Was mache ich nun?
Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, damit wir Ihnen gegebenenfalls ein neues Angebot unterbreiten können.
Gibt es die Möglichkeit eines Hausnotrufs bei der Bauhilfe?
Die Bauhilfe arbeitet mit Partnerunternehmen zusammen, über diese ein Hausnotrufsystem bezogen werden kann. Dies ist grundsätzlich in jeder Wohnung möglich. Wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Bietet die Bauhilfe betreutes Wohnen an?
Die Bauhilfe bietet kein betreutes Wohnen an. Jedoch arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen, bei denen Sie gewisse Angebote erwerben können. Gerne stellen wir den Kontakt zwischen Ihnen und den Dienstleistern her.
Kann ich auch bei einem anderen TV-Anbieter als bei der Firma Tegro einen Vertrag abschließen?
In den Bauhilfe Wohnhäusern kann nur über die Firma Tegro ein TV-Signal empfangen werden. Deshalb sollten Sie keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter unterzeichnen!
Ich habe einen Schaden in meiner Wohnung. Was muss ich nun tun?
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Schaden unverzüglich Ihrem Vermieter zu melden. Dies ist für beide Seiten von Vorteil, da sich dadurch das Risiko von Folgeschäden verringert und wir schneller handeln können.
Bis wann muss ich meine monatliche Miete bezahlt haben?
Die Miete ist immer bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats fällig.
Ich möchte meine Miete zukünftig von meinem Konto abbuchen lassen. Was muss ich tun?
Eine monatliche Abbuchung der Miete hat für Sie und für uns Vorteile. Es erfordert weniger Aufwand und es entstehen weniger Probleme für beide Seiten. Gerne können Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen, mit welchem wir dazu berechtigt sind, die Miete monatlich von Ihrem Konto abzubuchen. Selbstverständlich können Sie dies auch jederzeit widerrufen. Ein passendes Formular finden Sie hier.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für meine Garage, meinen Stellplatz, meinen Carport oder Wohnung?
Die Kündigungsfrist für eine Garage, einen Stellplatz oder einen Carport beträgt einen Monat, ist bis zum letzten Werktag eines Kalendermonats einzureichen und ist zum Ablauf des nächsten Monats zulässig.
Die Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt drei Monate und ist bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung muss schriftlich und unterzeichnet bei uns eingehen. Hierfür können Sie vorzugsweise unser Kündigungsformular verwenden.
Bis wann erhalte ich meine Kaution bei einem Auszug zurück?
Da wir nach der Wohnungsabnahme prüfen müssen, ob Schäden bei der Rückgabe der Wohnung entstanden sind oder Mietrückstände bestehen, dauert es in der Regel 8 bis 12 Wochen bis Sie Ihre Kautionsabrechnung erhalten.
Was ist unter einer Wohnungsübergabe zu verstehen?
Eine Wohnungsabnahme ist vergleichbar mit einer Wohnungsübergabe, nur, dass Sie hierbei Ihre Wohnung an die Bauhilfe Pirmasens zurückgeben. Auch hier werden Schäden vermerkt und mietereigene Gegenstände, welche nicht entfernt wurden, notiert. Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zurückzugeben.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Kein Problem. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular schnell und unkompliziert eine Nachricht. Einer unserer freundlichen Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihr Anliegen schnell mit Ihnen klären.